CRM-Begriffe

Geschäftsbedingungen: Brandfinity Sàrl
(Endbenutzer-Lizenzvereinbarung)

1. Einführung und Umfang
Art der Vereinbarung:

Diese Geschäftsbedingungen bilden eine rechtliche Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) zwischen Brandfinity Sàrl («Brandfinity») und dem Kunden.

Zusatzbedingungen:

Diese EULA ergänzt das Microsoft Online Services Agreement (oder die entsprechende Vereinbarung über die Nutzung von Microsoft Dynamics 365 durch den Kunden). Im Falle eines Konflikts bezüglich der spezifischen Brandfinity Managed Solution hat diese EULA Vorrang.

Dienstdefinition:

Die «Services» bestehen aus einer vorgefertigten Microsoft Dynamics Sales-Konfiguration, die auf den Bildungssektor zugeschnitten ist und als Managed Solution bereitgestellt wird.

2. Abonnement und Lizenz
SaaS-Modell:

Dienstleistungen werden als «Software as a Service» (SaaS) bereitgestellt und in die Microsoft Dynamics-Umgebung des Kunden integriert.

Lizenzerteilung:

Brandfinity gewährt dem Kunden eine begrenzte, kündigbare, nicht-exklusive und nicht übertragbare Lizenz, um die Dienste für interne Geschäftsabläufe zu nutzen.

Lizenzierung pro Umgebung:

Die Lizenzierung erfolgt auf Basis der jeweiligen Umgebung. Für jede Microsoft Dynamics-Umgebung (z. B. Produktion, Sandbox), in der die Lösung installiert ist, ist ein gültiges Abonnement erforderlich.

Eingeschränkte Managed-Lösungen:

Die Lösung wird als Managed Solution bereitgestellt. Der Kunde darf die internen Komponenten oder Konfigurationen des Brandfinity-Pakets nicht modifizieren, rückentwickeln, dekompilieren oder kopieren.

3. Zugangsrechte und Erweiterbarkeit
Kundenerweiterbarkeit:

Während das Kernpaket verwaltet wird, darf der Kunde zusätzliche Funktionen innerhalb der Umgebung aufbauen, indem er separate Lösungen oder Anpassungen hinzufügen.

Nutzerverantwortung:

Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Zugangsdaten und dafür, dass alle Nutzer diese Bedingungen einhalten.

Verbotene Nutzung:

Die Dienste dürfen nicht für illegale Zwecke oder zur Übermittlung schädlichen Codes/Malware verwendet werden.

4. Datenschutz und Unterstützungszugang
Kein allgemeiner Zugang:

Da die Lösung im Microsoft-Umfeld des Kunden liegt, hat Brandfinity im normalen Geschäftsverlauf keinen Zugriff auf Kundendaten.

Kein DPA erforderlich:

Da Brandfinity keine Kundendaten verarbeitet oder speichert, ist für die Standardnutzung der Software kein Datenverarbeitungsvertrag (DPA) erforderlich.

Temporärer Admin-Zugriff:

Wenn der Kunde um Unterstützung oder die Umsetzung benutzerdefinierter Änderungen bittet, kann Brandfinity einen temporären «Delegated Admin»-Zugriff auf die Umgebung benötigen. Ein solcher Zugriff wird nur auf ausdrückliche Anfrage gewährt, ist auf die Dauer der Support-Aufgabe beschränkt und unterliegt den hierin genannten Vertraulichkeitspflichten.

5. Preisgestaltung und Abrechnung
Microsoft Billing:

Alle Abrechnungen und die Erziehung von Lizenzgebühren werden über Microsoft (über AppSource oder das Microsoft 365 Admin Center) abgewickelt.

Zahlungshäufigkeit:

Abonnementgebühren werden monatlich im Voraus erhoben.

Gebührenstruktur:

Die Ladungen basieren auf der Anzahl der aktiven Umgebungen.

Steuern:

Die Mehrwertsteuer und andere anfallende Steuern werden zu den Preisen erhoben, wie sie von Microsofts Abrechnungsplattform festgelegt werden.

6. Laufzeit und Beendigung
Monatliche Laufzeit:

Diese Vereinbarung ist für einen (1) Monat gültig und gilt automatisch für weitere einmonatige Zeiträume.

Beendigung:

Jede Partei kann das Abonnement über das Microsoft-Verwaltungsportal oder schriftlich mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf des aktuellen Monatszeitraums kündigen.

Auswirkung der Kündigung:

Am letzten Tag des Abonnements wird der Zugriff auf die Funktionen der von Brandfinity verwalteten Lösung deaktiviert.

7. Unterstützung und individuelle Modifikationen
Standardunterstützung:

Das Abonnement beinhaltet administrative Unterstützung für Standardfunktionen während der Geschäftszeiten.

Bezahlte Änderungen:

Wenn der Kunde Änderungen an der Paketlösung benötigt, um sich an spezifische Bedürfnisse anzupassen, kann Brandfinity diese Änderungen gegen eine zusätzliche Gebühr anbieten.

Gebührendefinition:

Die Änderungsgebühren werden basierend auf den vom Kunden angegebenen Anforderungen und einem einvernehmlich vereinbarten Arbeitsumfang festgelegt.

8. Geistige Eigentumsrechte (IPR)
Eigentum:

Brandfinity (oder seine Lizenzgeber) bleibt der alleinige Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte, die mit den Diensten zusammenhängen, einschließlich Quellcode, Konfigurationen und Dokumentation.

Strafe wegen Vertragsverletzung:

Unbefugte Versuche, die verwaltete Lösung zu kopieren oder zu verändern, können zu Schadensersatz in Höhe von mehr als fünf Jahren Abonnementgebühren oder tatsächlichen Schäden führen.

9. Vertraulichkeit (Geheimhaltung)
Verpflichtung:

Beide Parteien verpflichten sich, Geschäfts- oder berufliche Geheimnisse ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben.

Dauer:

Diese Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für fünf (5) Jahre nach Ablauf.

10. Haftungsbeschränkung / Geltungsbereich:

Die Haftung von Brandfinity beschränkt sich auf direkte Schadensersatz.

Cap:

Die Gesamtentschädigung für direkte Verluste während eines beliebigen 12-monatigen Zeitraums darf einen Betrag nicht überschreiten, der den 12-monatigen Abonnementgebühren entspricht.

Gewaltgewalt:

Keine Partei haftet für Verzögerungen, die durch Ereignisse außerhalb ihrer vernünftigen Kontrolle verursacht werden (z. B. Naturkatastrophen, Arbeitskonflikte).

11. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Regelungsrecht:

Dieses Abkommen und alle damit verbundenen Verpflichtungen unterliegen ausschließlich schweizerischem Recht.

Zuständigkeit:

Jegliche Streitigkeiten, die sich aus diesem Abkommen ergeben oder im Zusammenhang mit diesem Abkommen entstehen, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Kantons Freiburg, Schweiz.